§ 1 Geltung und Allgemeines
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von
Sebastian Surmann | Photographer (im Folgenden Fotograf genannt), d. h. für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) über die von uns
angebotenen Leistungen schließen.
(2) Diese AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des
einzelnen Auftrages bestimmt. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB
vor.
(3) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, insbesondere Bildaufnahmen, gleich in welcher technischen
Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD
oder sonstigen Speichermedien, Diapositive, Negative usw.).
(4) „Fotoshooting“ im Sinne dieser AGB bezeichnet den geplanten und organisierten Zeitabschnitt, in dem Fotografien für den vereinbarten
Auftrag gemacht werden.
(5) Dem Fotografen wird ab einer fotografischen Begleitung von mindestens 6 Stunden eine warme Mahlzeit vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellt.
(6) Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen bzw. Gäste fotografiert werden. Die Auftraggeber geben dem
Auftragnehmer die totale kreative Freiheit (Vorbereitung, Shooting an dem Hochzeitstag, Nachbearbeitung), um die besten Werke zu
erschaffen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des
Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche
Änderungswünsche (außer Technikfehler) des Brautpaares bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu
vergüten.
§ 2 Auftragsausführung
(1) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung
festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings vereinbaren der Fotograf und der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.
(3) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden,
bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(4) Der Fotograf kann im Bedarfsfall das Fotoshooting durch Dritte durchführen lassen.
(5) Der Fotograf wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Die Mindestanzahl an vorzulegenden
Fotografien wird durch das Angebot bestimmt.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG oder in einem anderen vereinbarten Format.
Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
(7) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil des Auftrages.
(8) Der Fotograf hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur Abnahme vorgelegten Fotografien für den Nachweis seiner
Urheberschaft.
§ 3 Urheberrecht
(1) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Gesetzes
über Urheberrecht und verwandter Schutzrechte (UrhG) zu.
(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke,
insbesondere Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG, handelt.
(3) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter
bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen
und der Rechteinhaber einzuholen. Sollte eine Person wider Erwarten dem Fotografen gegenüber während eines Fotoshootings einer
Bildaufnahme von sich oder einem Objekt widersprechen, wird der Fotograf keine Fotografien von der Person oder dem Objekt fertigen und
etwaig bereits gemachte Fotografien der Person oder des Objekts löschen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Fertigung, Beibehaltung oder
Übergabe einer solchen Fotografie besteht nicht.
§ 4 Nutzungsrecht
(1) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die
private, nicht kommerzielle Nutzung.
(2) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
(3) Der Besteller einer Fotografie im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die
entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
(4) Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch sonstige Hilfsmittel) der gelieferten Fotografien
ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(5) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien – gleich welcher Form – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte ist nicht
gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(6) Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch
den Fotografen.
(7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen gesondert
vereinbart werden.
(8) Dem Fotografen steht frei, ob die gefertigten Fotos zu Werbezwecken auf der eigenen Internetseite oder jeglichen Social-Media-Auftritten
veröffentlicht und genutzt werden. Sollte der Auftraggeber mit der Veröffentlichung der Bilder nicht einverstanden sein, hat dieser die
Möglichkeit gegen Zahlung einer Pauschale dem Fotografen die Veröffentlichung zu untersagen.
§ 5 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine Pauschale zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart
und berechnet.
(2) Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum des Fotografen.
(4) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten
hat, wesentlich überschritten oder auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein
Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart,
erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem
Fotografen kein Schaden entstanden ist.
(5) Mit der Unterzeichnung des Vertrags ist eine Anzahlung fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Fotografen gelten die im Vertrag genannten
Termine als verbindlich gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages
verpflichtet.
(6) Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Fotograf berechtigt,
die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an
Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet,
dass danach dem Fotografen 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung
zustehen.
§ 6 Widerrufsrecht
Dem Auftraggeber steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Sebastian Surmann | Photographer, Am Knie 4, 45699 Herten, E-Mail:
hello@yourweddingmoment.de, Mobiltelefonnummer: +49 176 / 80 28 27 41) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief
oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit
Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu
zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten,
bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus, und senden Sie es zurück.)
– Sebastian Surmann | Photographer, Am Knie 4, 45699 Herten, E-Mail: hello@yourweddingmoment.de, Mobiltelefonnummer: +49 176 / 80 28 27 41)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der
folgenden Dienstleistung (*)
̶ Bestellt am (*) /erhalten am (*)
̶ Name des/der Verbraucher(s)
̶ Anschrift des/der Verbraucher(s)
̶ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
̶ Datum
_____________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 7 Haftung
(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für
sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch
schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine
Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund
von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), kein
Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. dieser zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden
Schäden oder Folgen übernommen werden.
(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Fotografen eingegangen sein.
Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.
(2) Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
(3) Der Fotograf bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer Dienstleister (z. B. Fotolabor, Alben-Druckerei, Online-Galerie).
An diese Dienstleister werden die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten übermittelt. Diese
Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von
personenbezogenen Daten verpflichtet.
(4) Der Auftraggeber erhält bei Vertragsschluss die Datenschutzerklärung des Fotografen.
§ 9 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Der Fotograf ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich mit dem Auftraggeber beizulegen. Darüber
hinaus ist der Fotograf nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen eine Lücke
enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine
wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer
Lücke.